Stelleninhaber/in: …………………………………….
Bezeichnung der Stelle:
Arbeitsbereich: Stationär
Arbeitszeit:……………….. Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: ……………………… € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung 
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners 
  • Förderung der Lebenszufriedenheit 
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender 
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung 
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas 
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten 
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität 
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen 

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger) 
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss 

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität 
  • Ausgeglichenheit und Geduld 
  • Kreativität 
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen 
  • Initiative und Einsatzbereitschaft 
  • Teamfähigkeit 
  • Konfliktfähigkeit 
  • Organisationsfähigkeit 
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung 
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln 
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit 
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion 
  • Einfühlungsvermögen 
  • Urteilsvermögen 
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit 

 



Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Heimleitung 
  • Pflegedienstleitung 
  • stellv. Pflegedienstleitung 
  • Hauswirtschaftsleitung  
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds 
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange) 

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern 
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern 
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte 
  • Verwaltungsangestellte 

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung 
  • Pflegehilfskräfte 
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich 
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe 
  • Zivildienstleistende 

wird vertreten von: 

  • anderen Pflegefachkräften 

Aufgaben und Kompetenzen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards 
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln 
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen 
  • Durchführung von Mund-, Zahn(Ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern 
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene 
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall 
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
    (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft, laut der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.) 
  • Teilnahme an Pflegevisiten
    (Die Durchführung der Pflegevisite wird von der Pflegedienstleitung vorgenommen) 
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation 
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe 

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade 
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw. 
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung 
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe 

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen 
  • Hilfe beim An- und Auskleiden 
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen. 
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen. 
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen. 
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten 
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes. 

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung 
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung 
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen. 
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung 
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren 
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw. 
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc. 
  • Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten 

Speisenversorgung:

  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften. 
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten). 
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer. 
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken. 
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit. 
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen. 
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen. 
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.). 

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a. 
  • Versorgung Verstorbener 
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen 

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen 
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A. 
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien 
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen 
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern 
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw. 
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw. 
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden). 
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc. 
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander 

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:

  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden). 
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. Nachträgliche Information an die Pflegedienstleitung. Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden. 

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel. 
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen 
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.) 
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards 
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch 
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art 

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern 
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich 
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften 

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung 
  • zu der Pflegedienstleitung 
  • zu dem Qualitätsbeauftragten 
  • zu den Heimbewohner/innen 
  • zu dem Heimbeirat 
  • zu den Pflegehilfskräften 
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege 
  • zu der Hauswirtschaft 
  • zu der Verwaltung 
  • zu den Praktikanten 
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen 
  • zu den ehrenamtlichen Helfern 
  • zu den Seelsorgern 
  • zu dem haustechnischen Dienst 
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.) 
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen 

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