Sterbe- und Trauerbegleitung

Leitgedanke

Das Sterben von BewohnerInnen, die wir pflegen und betreuen, konfrontiert uns mit dem eigenen Tod.

Wir kommen an unsere Grenzen – im Team und persönlich.

Um zu prüfen, was wir tatsächlich leisten können, müssen wir uns auch mit unserer Idealvorstellung von Sterben und Sterbebegleitung auseinandersetzen.
Unser Ziel ist es, ein möglichst angst- und schmerzfreies Streben in unserer Einrichtung zu ermöglichen. Wünsche bezüglich der Gestaltung der letzten Lebensphase und Wünsche deren Angehörigen für den Fall des gesundheitlichen Kriese werden in der Anamnese oder in der dafür vorgesehenen Dokumentationsmaske dokumentiert. Patientenverfügungen hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen sind hilfreich. Schon beim Einzug des Bewohners wird auf die Regelung für den Sterbefall hingewirkt. Eine aktive Kommunikation mit dem Bewohner zu Absprachen bezüglich der letzten Lebensphase wird gewährleistet. Die individuellen Wünsche werden berücksichtigt und dokumentiert. Die Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, wenn vorhanden, werden in Kopie in den bewohnerbezogenen Ordner abgeheftet und in den Stammdaten dokumentiert.

Wir achten auf die Würde und Einzigartigkeit eines jeden Bewohners im Leben und über den Tod hinaus. Wir respektieren und unterstützen seine Autonomie. Deshalb ist für uns der Wille des sterbenden Bewohners handlungsleitend.

Sterbebegleitung heißt nicht „Rund-um-die-Uhr-Begleitung“. Sterbebegleitung ist Teamarbeit, Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter, Seelsorger, Hospizdienst, Angehörige arbeiten gemeinsam mit dem Sterbenden an diesem Ziel. Auch Mitbewohner sowie andere Bezugspersonen können hierzu beitragen. Die Angehörigen werden ,wie gewünscht, direkt informiert über entsprechende Maßnahmen, so dass sie in dieser Phase immer mit einbezogen werden.

Hospizdienst (Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativ- Arbeit in Schleswig-Holstein ist
Tel: 0431 – 9088550).
Ansprechpartner für die Palliativ-Versorgung in der Einrichtung sind Frau Mia Kehlil und Herr Grischa Carstens.

Entscheidend ist das Wissen um die Wünsche des Sterbenden und eine intensive Kommunikation aller Beteiligten.

Sterben lässt sich nicht zeitlich eingrenzen. Oft leiten Menschen schon vor dem körperlich sichtbaren Sterben ihren Weg ein. Achtsamkeit und ein Gesprächsangebot können uns dabei helfen, einem Bewohner die Sicherheit zu vermitteln, dass er betreut und begleitet wird.

Bei all dem ist uns bewusst, dass nicht jeder Mitarbeiter, jeder Angehörige in der Lage ist, Sterbende zu begleiten. Umso wichtiger ist es, auch die Unterstützung der Begleiter im Auge zu behalten.

Hierzu gehören nicht nur Rituale, die unmittelbar mit dem Tod zu tun haben, sondern auch der Umgang mit den vielen Abschieden, die das Leben mit sich bringt. Abschiednehmen heißt im Bezug auf das Leben Hochaltriger, mit dem Verlust von sozialem Umfeld, kognitiven, physischen und psychischen Fähigkeiten umzugehen. Je mehr wir als MitarbeiterInnen signalisieren, dass ein Mensch unabhängig von seinen Fähigkeiten Würde besitzt, desto freier fühlen sich BewohnerInnen in der Annahme von Hilfsangeboten, die ihnen ein möglichst vielfältiges und soziales Leben ermöglichen können.

Dieser Grundgedanke spiegelt sich auch darin wider, dass BewohnerInnen unabhängig von ihrer Verfassung in ihren Zimmern bleiben und diese bis zum Schluss als ihre Wohnungen betrachten können.

 

Diesen Gedanken durchzuhalten, bedarf es immer erneuter Gespräche mit Angehörigen, mit Mitarbeitern und BewohnerInnen, da es durch unterschiedliche und als unpassend empfundene Verhaltensweisen immer wieder zu Konflikten kommt. Die Integration psychisch erkrankter und /oder dementer Menschen ist eine oft schwierige Arbeit, aber es ist eine Arbeit, die wir für sehr wichtig halten.

Ein weiteres Element zum sichtbaren Umgang mit Sterben und Tod ist in der Milieugestaltung und der damit verbundenen Würdigung religiöser (bislang ausschließlich: christlicher) Traditionen zu sehen. 

Dazu gehören insbesondere die Symbole der Passionszeit, in der Tod und Trauer durch Dornenkrone, Rosen als Wundmale, entsprechende Schaukastengestaltung etc. symbolisiert werden. Je näher es auf Ostern zugeht, desto mehr wird die wiedererwachte Lebensfreude sichtbar (sprossender Weizen, Frühlingsblumen, etc.). 

Ähnliches gilt für die Umsetzung, Dekorationen und Schmuck im Haus jahreszeitlich zu gestalten. Das heißt auch, den Winter als Zeit ruhender, karger (“toter“) Natur sichtbar zu machen.

“Lass nicht zu, dass ich im Sterben entwürdigt werde.“

Richtlinien im Umgang mit dem Sterbenden

Zuständig

Ablauf

Bemerkung

Mitarbeiter

Auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse des Sterbenden achten. Angehörigen und Freunden helfen, den Sterbenden Abschiednehmen zu begleiten. Individuelle Pflege um     möglichst eine hohe Lebensqualität ohne Schmerzen unter größtmöglicher Selbstbestimmung zu gewähren.

Wünsche beim Sterbefall werden in den Stammdaten  erfasst.

 

Schmerzsignale ernst nehmen und Abhilfe schaffen.

Siehe auch VA im Umgang mit Schmerz

 

Alle Maßnahmen vermeiden, die zusätzliche Beschwerden verursachen, Zusammenarbeit mit dem Arzt sichern.

Kommunikation mit dem Arzt b. Bedarf

 

Bedürfnisse wie Ruhe und Schlaf, Nahrungsaufnahme, freie

   Atemwege, ungehinderte Ausscheidung, Bewegung und

   Lagerung sind zu erfüllen.

Siehe auch VA Dekubitusprophylaxe, VA Umgang mit Inkontinenz, VA Umgang mit Mangelernährung

 

Ruhige und angenehme Atmosphäre für den Sterbenden

   und seinen Angehörigen schaffen.

 
 

Einräumen von Zeit für den Sterbenden.



 
 

Pflege des Körperkontaktes (Signale beachten), 

   z.B. Hand halten. 


Alle Pflegemaßnahmen werden sinnvoll abgewogen, im Mittelpunkt stehet die Lebensqualität des Bewohners.