Eingliederung im Organigramm:
Mittelbarer Vorgesetzter: Geschäftsführung
Unmittelbarer Vorgesetzter: Heimleitung
Eigene Führungsebene: mittlere Führungsebene
Vertretung von: Heimleitung
Nachgeordnete Mitarbeiter: stellvertretende Verantwortliche Pflegefachkraft, Pflegefachkräfte, Pflegekräfte
Weisungsbefugnisse gegenüber:
- 1. allen Pflegemitarbeitern
- allen Hauswirtschaftskräften
- allen sonstigen Hilfskräften
Fachliche Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung zur examinierten Pflegefachkraft
- abgeschlossene Weiterbildung als Qualitätsbeauftragte/r in der Pflege pflegefachliche Vorbildung (staatlich anerkanntes Examen)
Persönliche Grundvoraussetzungen:
- einwandfreies Führungszeugnis
- absolute Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber
- Zuverlässigkeit
- Ehrlichkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Ambiguitätstoleranz
Soziale Grundfähigkeiten:
- Fähigkeit zur Wertschätzung
- Verantwortungsfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Motivationsfähigkeit
- Interesse an Fort- und Weiterbildung
- Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
- Führungsqualitäten
Zielsetzung:
- Der Qualitätsbeauftragte soll maßgeblich daran mitwirken, ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem zu installieren und weiter zu entwickeln.
- Die qualitätssichernden Maßnahmen sollen koordiniert und gesteuert werden.
- Durch präventive Maßnahmen werden Qualitätsprobleme vermieden.
- Der Qualitätsbeauftragte hat die Aufgabe, die Geschäftsleitung über den aktuellen Stand der Qualitätsentwicklung zu informieren und auf potentielle Schwachstellen aufmerksam zu machen. Der Qualitätsbeauftragte soll die Geschäftsleitung beraten und auf die langfristige Qualitätspolitik Einfluss nehmen.
- Der Qualitätsbeauftragte erarbeitet Verfahren und Standards, die den gesetzlichen Anforderungen gleichermaßen entsprechen wie der Unternehmensphilosophie.
- Der Qualitätsbeauftragte vermittelt bei Schnittstellenproblemen, die im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagement stehen.
- Der Qualitätsbeauftragte unterstützt die Heimleitung bei der Umsetzung und Überprüfung der Verfahren und Standards.
- Der Qualitätsbeauftragte stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben konsequent erfüllt werden.
- Der Qualitätsbeauftragte soll berufsübergreifende Projekte, Qualitätszirkel und Infoveranstaltungen begleiten und koordinieren.
- Der Qualitätsbeauftragte soll Bewohnern, Angehörigen, Mitarbeitern und externen Partnern beratend zur Seite stehen.
- Umsetzung eines internen Qualitätsmanagements
- Sicherstellung der Grund- und Behandlungspflege am Bewohner
- Sicherstellung der Pflege gemäß Heimgesetz
- Sicherstellung der bezugspflegerischen Abläufe
- Erstellung und Einhaltung der Einsatzpläne für Pflege und Hauswirtschaft
- Sicherstellung der Arbeitsabläufe
- Sicherstellung der Dienstplanung
- Umsetzung von Pflegemodell, Pflegeleitbild und Pflegekonzept
- Hilfsmittelbestellungen
- Informationsweitergabe und Fortbildung von Mitarbeitern
- Ausgabenplanung
- Teilnahme an Fortbildungen
- Übernahme Protokollwesen und Weiterleitung von Informationen
Aufgabenbeschreibung :
- Pflegedokumentation
- Kontaktpflege mit den Herstellern der Pflegedokumentationssysteme, insbesondere mit kompetenten Mitarbeitern, die bei Fragen zur richtigen Dokumentation zeitnah Auskunft geben können
- Überprüfung der Pflegedokumentationen im Hinblick auf qualitätsrelevante formale Mängel (sog. „Dokumentationsvisite“)
- Rationalisierung der Pflegedokumentation, soweit sich diese nicht negativ auf die Aussagekraft der Unterlagen auswirkt. Also etwa: Vermeidung von Doppeldokumentationen, konsequente Nutzung von Pflegeplanungen usw.
- Beschwerdemanagement
- Aufbau eines Beschwerdemanagement-Systems
- Erstellung oder Beschaffung geeigneter Protokolle für die Dokumentation und Bearbeitung von Beschwerden
- Anleitung der Mitarbeiter zur Aufnahme von Beschwerden, insbesondere im Rahmen von Rollenspielen
- statistische Erfassung aller Beschwerden am Jahresende, Ermittlung von Schwerpunkten
- Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf Verbesserungspotentiale
- Aufbau eines Programms, das es Mitarbeitern ermöglicht, Verbesserungsvorschläge einzubringen
- Vorstellung des Programms im Rahmen von Teambesprechungen
- Überprüfung, ob die eingegangenen Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden können
- Durchführung und Auswertung von Pflegevisiten
- A: Prüfung der Pflegestufen
- A: Begleitung von Pflegekräften in der Pflege
- A: Aufnahme von Bewohnern
- A: Gespräche mit Angehörigen
- A: Regelung von Beschwerden
- A: Wahrnehmen von Delegationsaufgaben
- A: Einhalten von Standards und Leitlinien
- A: Kontakt zu behandelnden Ärzten
- A: Sicherstellen von verordneten Therapien
- Zusammenarbeit mit dem MDK und mit der Heimaufsicht
- Kontaktpflege zu den Mitarbeitern des MDK und der Heimaufsicht unabhängig von einer etwaigen Prüfung
- Vorbereitung der Einrichtung auf eine Kontrolle durch den MDK und die Heimaufsicht
- Begleitung der Kontrolle / Führen eines Protokolls
- Anwesenheit bei der Nachbesprechung
- strukturierte Beseitigung von Schwachpunkten, die bei der Prüfung bemängelt wurden
- Information der Mitarbeiter über neue Entwicklungen im Bereich der Pflege, etwa neue Verordnungen, Gesetze, Expertenstandards usw.
- Mitwirkung bei der Konzeption, Einführung und Überprüfung neuer Dienstleistungsangebote
- Teilnahme an Messen
- Erstellung von Statistiken im Rahmen des internen und externen Benchmarkings
- Organisation, Durchführung und Auswertung der einmal pro Jahr stattfindenden Ist-Analyse der Einrichtung in Abstimmung mit dem Leitungsteam. Berichterstattung an die Geschäftsführung
- Erstellung und Auswertung von qualitätsrelevanten Statistiken wie etwa die Anzahl der auftretenden Dekubiti
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuch.
Finanzieller Entscheidungsbereich:
Informationspflichten: an die Heimleitung