Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: …………………………..
Bezeichnung der Stelle: Präsenzkraft
Arbeitszeit:……………………. Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: …bis zu ……… € pro Monat

Ziele:

  • Unterstützung der Pflegekräfte insbesondere im Umgang mit dementiell veränderten Senioren 
  • Entlastung der Hauswirtschaft 
  • Aktivierung der Senioren, Sicherung von bestehenden Ressourcen und Wiedergewinnung von verlorenen Fähigkeiten 
  • Weckung und Förderung des Wunsches des Bewohners nach mehr Selbständigkeit und des Willens, bei der Gewinnung größerer Selbständigkeit aktiv mitzuwirken 
  • Sicherung der optimalen psychosozialen Betreuung der Bewohner/innen 
  • Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Konzepten zur Betreuung auch von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern 
  • Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes 

Fachliche Qualifikation:

  • Weiterbildung zur Präsenzkraft in der Pflege mit einem Umfang von 584 Stunden, davon 280 theoretische Unterrichtsstunden und 304 Stunden praktische Einsätze (Hinweis: Es gibt zahlreiche verschiedene Weiterbildungen mit teils deutlich abweichendem Unterrichtspensum.) 
  • gute Deutschkenntnisse 

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität 
  • Ausgeglichenheit und Geduld 
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie 
  • flexible, eigenständige und kreative Arbeit 
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten 
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen 
  • Initiative und Einsatzbereitschaft 
  • Teamfähigkeit 
  • Konfliktfähigkeit 
  • Organisationsfähigkeit 
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung 
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit 

 

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Heimleitung 
  • Pflegedienstleitung 
  • examiniertes Fachpersonal 

gleichgestellt:

  • anderen Präsenzkräften 
  • Pflegehilfskräften 
  • Hauswirtschaftshilfskräften 

weisungsbefugt:

  • keinem 

wird vertreten von:

  • anderen Präsenzkräften 

Aufgaben und Kompetenzen:

Bewohnerbezogen:

Betreuungsaufgaben:

  • Als ständiger Ansprechpartner für die Bewohner „präsent“ sein. Aufbau einer kontinuierlichen und belastbaren Beziehung zu den Bewohnern 
  • Betreuung von Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere im Bereich der dementiellen Erkrankungen 
  • Unterstützung beim Heimeinzug 
  • Angehörigenarbeit, insbesondere Aufklärung der Angehörigen über die Krankheitsbilder Demenz, Parkinson und Schlaganfall 
  • Gestaltung des Alltages von Senioren. Berücksichtigung wiederkehrender täglicher Ereignisse wie etwa der Grund- und Behandlungspflege 
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes Bewohners, insbesondere etwa des Zeitpunktes des morgendlichen Aufstehens 
  • Begleitung zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen. Informationsweiterleitung an Ärzte und Therapeuten 
  • Begleitung zum Friseur 
  • Begleitung bei Behördengängen 
  • Begleitung bei Einkäufen und Freizeitaktivitäten 
  • Beratung des Bewohners bei der Auswahl der Kleidung; dabei Berücksichtigung der Jahreszeit 
  • Vorlesen aus Büchern 
  • gemeinsames Singen und Musizieren, insbesondere alte Volks- und Wanderlieder, Heimat- und Kirchenlieder 
  • gemeinsame Gartenarbeiten im Sommer 
  • Spaziergänge 
  • Mitwirkung bei Spiel-, Bastel- und Malgruppen 
  • Sterbebegleitung 

hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Beachtung hygienischer Grundsätze beim Umgang mit Nahrungsmitteln 
  • Zubereitung und Servieren des Mittagessens. Attraktives Präsentieren der Mahlzeiten 
  • Spezielle Ernährungsideen bei Demenz 
  • Anwesenheit während des Essens. Unterstützung der Bewohner bei der Nahrungsaufnahme 
  • Anregung eines Tischgespräches unter den Bewohnern 
  • Abräumen des Geschirrs unterstützt von einzelnen Bewohnern 
  • Einräumen des Geschirrs in den Spülautomaten und späteres Ausräumen und Einsortieren 
  • Entsorgung des Mülls 
  • Verteilung der Wäsche nach der Rückkehr aus der Wäscherei 
  • Einfache Reparaturen an der Wäsche (Knopf annähen usw.) 
  • Kleine handwerkliche Tätigkeiten, etwa Reparaturen 

pflegerische Aufgaben

  • Einfache Unterstützung der Pflegefachkräfte bei pflegerischen Maßnahmen in geringem Maße 
  • Motivation von Bewohnern, sich aktiv an der Pflege zu beteiligen 
  • Mithilfe bei der Biografiearbeit. Führen von Gesprächen mit dem Bewohner über sein Leben 
  • Beobachtung des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Bewohner. Weitergabe von relevanten Informationen an die Pflegefachkräfte etwa im Rahmen von Fallbesprechungen 
  • Mithilfe bei verschiedenen therapeutischen Verfahren, etwa 10-Minuten-Aktivierung, integrative Validation, Validation nach Feil, basale Stimulation sowie Musiktherapie 
  • Mithilfe beim Toilettentraining. Rechtzeitiges Erinnern der Bewohner an einen Toilettengang. Ggf. Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung 
  • Mithilfe bei der Sturzvermeidung, etwa achten auf festes Schuhwerk, korrekte Nutzung von Gehhilfen, Beseitigung von Stolperfallen 

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Präsenzkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und 

Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung 
  • zu der Pflegedienstleitung 
  • zu der Schichtleitung 
  • zu der Qualitätsbeauftragten 
  • zu den Pflegekräften 
  • zu den Pflegehilfskräften 
  • zu den Stationshilfen 
  • zu dem Servicepersonal 
  • zu den Praktikanten 
  • zu den Bewohnern 
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen 
  • zu den Hausärzten 
  • zu den Seelsorgern 
  • zu den ehrenamtlichen Helfern 
  • zum haustechnischen Dienst 
  • zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten 

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Pflegehandbuches.

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