| Nicht nur der Job der Pflegekräfte ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden, auch die Hauswirtschafter müssen sich heute mit zahlreichen zusätzlichen Themen befassen. Unsere Stellenbeschreibung deckt daher auch die Bereiche Hygiene, Verwaltung und Unfallvorsorge ab.
 
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| Stelleninhaber/in: ……………………………..Bezeichnung der Stelle: Hauswirtschaftskraft
 Arbeitsbereich: Hauswirtschaft
 Arbeitszeit: ………………….. Stunden pro Woche
 Vergütung / Eingruppierung: ………………………… € pro Monat
 Ziele: für eine gute Lebensqualität der Bewohner sorgen durch eine angemessene Versorgung und Verpflegung Sicherstellung der Qualität und Quantität des gesamten Leistungsangebotes der MahlzeitenEinhaltung und Überwachung der Arbeitsabläufe im Küchenbereich und des Wäschebereiches Arbeiten nach den Hygienevorschriften 
 persönliche Grundfähigkeiten: körperliche und seelische Stabilität Ausgeglichenheit und Geduld positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen Initiative und Einsatzbereitschaft Teamfähigkeit Konfliktfähigkeit Organisationsfähigkeit Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit 
 direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: Geschäftsleitung Heimleitung 
 gleichgestellt: weisungsbefugt: allen Hauswirtschaftkräften
 wird vertreten von: anderen Hauswirtschaftskräften 
 Aufgaben und Kompetenzen bewohnerbezogene Aufgaben: im Bereich der Speisenversorgung Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnisse und den Bedürfnissen der Bewohner ständigen Kontakt halten zu Heimbewohnern, Heimbeirat, Heimleitung und den Mitarbeitern. Auf diese Weise Wünsche und Beschwerden entgegennehmen und ggf. die entsprechenden Maßnahmen veranlassen 
 personalbezogene Aufgaben: Anleitung von Hilfskräften, Praktikanten Hilfe bei der Schaffung eines guten Betriebsklimas Mithilfe bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und Hygienevorschriften.
 Speisenproduktion: bei der Speisenproduktion Beachtung der Qualität, Quantität, Aussehen sowie Zeitpunkt der Fertigstellung des Essens Sicherstellung des wirtschaftlichen Einsatzes aller Geräte und Hilfsmittel sowie ihrer ordnungsgemäßen Behandlung Planung der Mahlzeitenausgabe und des Serviceablaufes für die verschiedenen Verpflegungseinheiten innerhalb des Hauses 
 Beschaffung: ggf. Durchführung von administrativen Tätigkeiten wie etwa Lieferschein- und Rechnungskontrolle, Ausfüllen von Hygienechecklisten Kontrolle beim Wareneinkauf und -eingang auf Qualität und Quantität 
 Lagerhaltung: Verantwortung für die sachgemäße Lagerhaltung sämtlicher Waren 
 
 Reinigung, Entsorgung, Unterhalt: Verantwortung und Durchführung der Reinigung für den Bereich Speisenversorgung, dazu gehören die Räumlichkeiten sowie Hilfs- und Betriebsmittel für den geordneten Rückschub des Schmutzgeschirrs sowie dessen Reinigung sorgen Durchführung des turnusmäßigen Wechsels der Küchentextilien Durchführung der Pflege und Wartung von Maschinen und Geräten im Bereich Speisenversorgung 
 Hygieneüberwachung: Überwachung und Umsetzung der Hygienevorschriften sowohl bei der Speisenzubereitung als auch bei der Reinigung des Hauses
 Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die Hauswirtschaftskraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten: zu der Heimleitung zu der Pflegedienstleitung  zu der Qualitätsbeauftragten zu den Pflegekräften zu den Pflegehilfskräften zu den Stationshilfen zu den Praktikanten zu den Bewohnern zum Heimbeirat zu den Fremdfirmen zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen zu den Seelsorgern zu den ehrenamtlichen Helfern zum haustechnischen Dienst zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie) 
 Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches. |