Stelleninhaber/in: …………………………………….
Bezeichnung der Stelle:
Arbeitsbereich: Stationär
Arbeitszeit:……………….. Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: ……………………… € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
- Förderung der Lebenszufriedenheit
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
- Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
- Entwicklung und Sicherung der Qualität
- Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
persönliche Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
- behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und Kompetenzen
Bewohnerbezogene Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team.)
- Teilnahme an Pflegevisiten
- Durchführen von Pflegevisiten bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung
- Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
- Mitarbeit bei der Erstellung des Fortbildungsplanes
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
- Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
- Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
- Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost zubereiten und verabreichen.
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
- schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
- Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
- Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
- Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
- Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. Nachträgliche Information an die Pflegedienstleitung. Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
- Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
- umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
- Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
- regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
- Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
- wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
- fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
- Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu dem Qualitätsbeauftragten
- zu den Heimbewohner/innen
- zu dem Heimbeirat
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Aushilfskräften in der Pflege
- zu der Hauswirtschaft
- zu der Verwaltung
- zu den Praktikanten
- zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu den Seelsorgern
- zu dem haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen