Stellenbeschreibung stellvert

Stelleninhaber/in: …………………………………….
Bezeichnung der Stelle:
Arbeitsbereich: Stationär
Arbeitszeit:……………….. Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: ……………………… € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung 
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners 
  • Förderung der Lebenszufriedenheit 
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender 
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung 
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas 
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten 
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität 
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen 

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger) 
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss 

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität 
  • Ausgeglichenheit und Geduld 
  • Kreativität 
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen 
  • Initiative und Einsatzbereitschaft 
  • Teamfähigkeit 
  • Konfliktfähigkeit 
  • Organisationsfähigkeit 
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung 
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln 
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit 
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion 
  • Einfühlungsvermögen 
  • Urteilsvermögen 
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit 

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Heimleitung 
  • Pflegedienstleitung 
  • Hauswirtschaftsleitung  
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds 
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange) 

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern 
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern 
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte 
  • Verwaltungsangestellte 

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung 
  • Pflegehilfskräfte 
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich 
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe 

wird vertreten von:                                                                                      

  • anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards 
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln 
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen 
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern 
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene 
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall 
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team.) 
  • Teilnahme an Pflegevisiten
  • Durchführen von Pflegevisiten bei Abwesenheit der  Pflegedienstleitung

  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation 
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe 
  • Mitarbeit bei der Erstellung des Fortbildungsplanes

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade 
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw. 
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung 
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe 

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen 
  • Hilfe beim An- und Auskleiden 
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen. 
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen. 
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen. 
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten 
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes. 

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung 
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung 
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen. 
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung 
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren 
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw. 
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc. 
  • Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten 

Speisenversorgung:

  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften. 
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten). 
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer. 
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken. 
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit. 
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen. 
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen. 
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.). 

 

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a. 
  • Versorgung Verstorbener 
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen 

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen 
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A. 
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien 
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen 
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern 
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw. 
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw. 
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden). 
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc. 
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander 

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:

  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden). 
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. Nachträgliche Information an die Pflegedienstleitung. Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden. 

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel. 
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen 
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.) 
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards 
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch 
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art 

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern 
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich 
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften 

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung 
  • zu der Pflegedienstleitung 
  • zu dem Qualitätsbeauftragten 
  • zu den Heimbewohner/innen 
  • zu dem Heimbeirat 
  • zu den Pflegehilfskräften 
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege 
  • zu der Hauswirtschaft 
  • zu der Verwaltung 
  • zu den Praktikanten 
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen 
  • zu den ehrenamtlichen Helfern 
  • zu den Seelsorgern 
  • zu dem haustechnischen Dienst 
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.) 
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen 

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